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Klassenpflegschaft

In den Klassenpflegschaften arbeiten alle Sorgeberechtigten der Kinder einer Klasse zusammen. Sie wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter/in. In der Klassenpfleg­schafts­sitzung sprechen die Sorgeberechtigten über alle Belange, die die Klassen betreffen, z.B.  Unterrichtsinhalte, Förder­maßnahmen, Anschaffungen und besondere Veranstaltungen. Die größte Möglichkeit der Einflussnahme für jeden einzelnen Sorge­berechtigten einer Klasse besteht zweifellos in diesem Gremium. Die Kinder sind stolz darauf, wenn ihre Eltern Interesse an „ihrer Klasse" zeigen und aktiv an der Planung und Durch­führung außerunterrichtlicher Veranstaltungen teil­nehmen. Dazu gehören Bastelvormittage, Planung von Ausflügen, kleinen Feiern und Festen, gemeinsames Frühstück mit Eltern und Kindern usw.

Schulpflegschaft

Zur Schulpflegschaft gehören alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Deren Stellvertreter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Sie wählen aus ihrer Mitte für die Dauer eines Schuljahres die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Schulpflegschaft sowie dessen Stellvertreter/in. In der Schulpflegschaft wird über alle Belange gesprochen, die die gesamte Schule betreffen. Fragen zur Bildungs- und Erziehungsarbeit stehen hier im Mittelpunkt. Projekte, wie z.B. Schulfeste oder Projektwochen werden hier beraten, geplant und in die Tat umgesetzt. Zur Zeit ist Frau Scharf Vorsitzende der Schulpflegschaft, Frau Sostmann ihre Verteterin.

Schulkonferenz

Das höchste Mitwirkungsorgan ist die Schulkonferenz. Ihr gehören 3 Elternvertreter/innen (gewählt von der Schul­pflegschaft), 3 Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerinnenkonferenz) sowie die Schulleitung an. Die Schul­konferenz berät und entscheidet z.B. über die Einführung von Lehr- und Lernmitteln oder über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.